Viele Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt und gereinigt werden.
Fachbetrieb im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes ist, wer
„…über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt…und berechtigt ist…einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt.