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Betriebstankstellen in der Landwirtschaft oder für gewerbliche Zwecke unterliegen gewissen Prüfpflichten. Das gilt sowohl für die Lageranlage (Tank) selbst als auch für die Abfüllfläche etc.

Die Sachverständigen der bap e.V. bieten verschiedene Prüfleistungen nach VAwS an. Dabei wird geprüft, ob die jeweilige Anlage den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen entspricht. Dadurch soll ein Austritt wassergefährdender Stoffe in den Boden oder das Grundwasser verhindert werden (Besorgnisgrundsatz).

Viele Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt und gereinigt werden.

Fachbetrieb im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes ist, wer

„…über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt…und berechtigt ist…einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt.

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