Viele Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt und gereinigt werden.
Fachbetrieb im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes ist, wer
„…über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt…und berechtigt ist…einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt.
Die bap e.V. bietet vielen Handwerks- und Industriebetrieben (z.B. Tankschutzbetriebe, Heizungsinstallateure etc.) eine Überwachung und – nach erfolgreicher Prüfung – Zertifizierung als Fachbetrieb an.
Wenn Sie Fragen zur Zertifizierung Ihres Betriebes haben, oder einen Sachverständigen suchen, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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