Weitere Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Ortsfeste Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen (LAU-Anlagen), Herstellen, Behandeln oder Verwenden (HBV-Anlagen) wassergefährdender Stoffe unterliegen möglicherweise ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpflichten. Dazu gehören z.B. Anlagen zur Lagerung von Altölen in Kfz-Werkstätten, zur Verwendung von Säuren in einem Galvanikbetrieb sowie Biogasanlagen…. 

Wenn Sie allgemeine Fragen zur Prüfpflicht Ihrer Anlage haben, oder einen Sachverständigen suchen, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

 
Befüllschaden durch nicht fachgerechte Montage der Fülleitung (weitere Tätigkeiten)

 

 

Name Vorname Postleitzahl Stadt E-Mail Details Bild
Selbmann Bernhard 63452 Hanau selbmann@bap-ev.de
Schönberger Reiner 92271 Freihung schoenberger@bap-ev.de
Richter Peter 85521 Ottobrunn richter@bap-ev.de
Lutz Wolfgang 81543 München lutz@bap-ev.de
Lankes Georg 93482 Pitzling georg.lankes@bap-ev.de
Kuderna Matthias 87600 Kaufbeuren matthias.kuderna@bap-ev.de
Krahmer Jens 83362 Surberg jens.krahmer@bap-ev.de
Hovestadt Jürgen 35435 Wettenberg juergen.hovestadt@bap-ev.de
Heller Bernhardt 82205 Gilching bernhardt.heller@bap-ev.de
Grimm Wolfgang 24594 Hohenwestedt Grimm@bap-ev.de
Grimm Markus Hohenwestedt 24594 markus.grimm@bap-ev.de
Auer Harald 91161 Hilpoltstein harald.auer@bap-ev.de